Was ist eigentlich ein Kleingarten?
Wenn sie einen Kleingarten betreiben wollen, müssen sie einige Regeln beachten. Diese Regeln werden uns per Gesetz vorgegeben. Insbesondere aus dem Bundeskleingartengesetz ergeben sich einige Pflichten. Dazu gehören zum Beispiel Vorgaben zur Ausstattung und Größe einer Gartenlaube. Die Laube darf maximal 24 qm groß sein, und zwar inklusive einer überdachten Terrasse. Erreicht ihre Laube diese Maximalgröße, sind keine weiteren Anbauten, also auch kein Geräteschuppen, mehr erlaubt. Schließlich soll der Hauptzweck der Laube das Unterstellen von Gartengeräten sein, ein zusätzlicher Schuppen ist demnach nicht erforderlich. Die Laube muss einfach ausgestattet sein, sie darf nicht mit Strom und Wasser versorgt werden.
Im Kleingarten müssen Obst und Gemüse angebaut werden, und zwar auf etwa 30 % der Fläche, ein Garten, der ausschließlich als Erholungsgarten angelegt ist, entspricht nicht den Vorschriften. Warum muss das so sein? Nun, der Gesetzgeber schützt die Kleingärtner in besonderem Maße, er schreibt den Eigentümern der Flächen zum Beispiel einen maximal zulässigen Pachtzins vor. Der Kleingarten soll auch für Menschen mit niedrigem Einkommen erschwinglich bleiben. Um unsere Flächen deutlich von anderen Nutzungsformen wie etwa Campingplätzen und Wochenendhaus – Siedlungen abzugrenzen, definiert das Gesetz sie so genannte „kleingärtnerische Nutzung“. Und daraus ergeben sich dann unter anderem die oben genannten Regeln. Umgesetzt werden diese Regeln in unserer Gartenordnung.
Diese kleingärtnerische Nutzung sicherzustellen ist eines unserer wichtigsten Vereinsziele. Wenn sie bei uns Mitglied werden, verschreiben sie sich diesen Zielen. Aus sozialer Verantwortung. Aus Überzeugung. Aus Spaß am gärtnern.