Freie Gärten in den Anlagen

Die Warteliste ist zur Zeit für Neuaufnahmen geschlossen.

Um Ihnen keine falschen Hoffnungen zu machen, haben wir uns entschlossen, keine weiteren Anwärter auf freie Gärten anzunehmen. Jedes Jahr werden ca. zwanzig Gärten umgeschrieben. Auf der Warteliste sind aktuell erheblich mehr Bewerber.

Achtung! Fallen Sie nicht auf Anzeigen bei EBay-Kleinanzeigen & Co. herein. Kleingärten werden nicht wie Autos verkauft. Eine Kleingartenübergabe ist vom Ablauf her, wie eine Mietwohnung zu sehen. Nicht der Vormieter bestimmt, wer die Wohnung übernimmt, sondern der Vermieter. Satzungsgemäß bestimmt der Vorstand, wer die Parzelle pachten darf. Auch ist der Preis nicht frei verhandelbar und ein Kleingarten keine Wertanlage. Wichtig ist der soziale Gedanke. Daher wird der Wert einer abzugebenden Parzelle (Laube, Nebenanlagen und Pflanzen) durch eine Wertermittlungskommission nach den gesetzlichen Richtlinien festgelegt. Nur über das Inventar kann frei verhandelt werden. Vergleichbar, wie bei einer Mietwohnung, wenn z.B. ein Kleiderschrank in der Wohnung bleiben kann und ein Ablösebetrag verhandelt wird.

Selbstverständlich müssen bei der Gestaltung und beim Betrieb eines Kleingartens auch verschiedene Dinge beachtet werden. Dazu gibt es hier einige Erläuterungen.

Bilder von der Herstellung der Gartenflächen durch die Stadt Pinneberg in der Anlage gibt es hier.

Grundsätzlich muss der Bewerber eingetragenes Mitglied im KGV Pinneberg sein,  bevor ein Garten gepachtet werden kann.